Die Einfuhr von Holz verpflichtet!

Ab dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in der Schweiz auf den Markt zu bringen. Alle Akteure müssen ihre Verantwortung wahrnehmen: Sie dürfen nur noch legales Holz in die Schweiz einführen oder damit handeln. Das müssen Sie sorgfältig prüfen und dokumentieren.

Ist Ihr Unternehmen betroffen? Informieren Sie sich jetzt online und abonnieren den Newsletter «Legaler Holzhandel Schweiz».
www.bafu.admin.ch/holzhandel > Newsletter

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald, Sektion Holzwirtschaft & Waldwirtschaft

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