Welche Möglichkeiten hat die Bauherrschaft, Schweizer Holz in seiner Anwendung zu fördern? Ein neuer Leitfaden der Lignum zur Ausschreibung von Bauten mit Schweizer Holz gibt konkrete Hinweise. Die Informationsschrift kann bei Lignum ab sofort gedruckt bestellt oder hier als PDF heruntergeladen werden.

Private Bauherren dürfen von ihren Lieferanten Produkte aus Schweizer Holz fordern. Bei öffentlichen Vergabestellen sieht es etwas anders aus: Sie müssen gemäss GATT/WTO den Grundsatz der Nichtdiskriminierung beachten und können hinsichtlich Material keine Forderung erheben, die bestimmte Anbieter von vornherein ausschliesst.

Trotzdem gibt es auch hier Möglichkeiten, auf den heimischen Roh- und Baustoff zu setzen. Diese sind im neuen, zweisprachig aufgebauten Leitfaden der Lignum zur Ausschreibung von Bauten mit Schweizer Holz zusammengestellt.