Projektunterstützung

mit der Lignum Holzwirtschaft Bern

Sie haben eine Projektidee und möchten diese mit uns umsetzen? Gerne unterstützen wir Sie dabei, entweder im Rahmen unserer laufenden Aktionen oder mit einem Beitrag bis maximal 5‘000 Franken (max. 50% der Projektkosten), wenn es den folgenden Zielsetzungen entspricht:

Positive Auswirkung auf den Holzabsatz durch:

- Förderung der Bekanntheit von Schweizer Holz

- Einflussnahme bei Bauprojekten zur Steigerung des Schweizer Holzanteils

- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Holzbranche

- Schliessen von Lücken in der Wertschöpfungskette Holz

- Stimulieren von Innovationen in der Holzbranche

Ausstrahlung

- Vorbild- oder Pioniercharakter

- Überbetrieblicher Mehrwert

- Überregionale Ausstrahlung

Finanzielles

- Persönliches Engagement (personell und finanziell)

- Gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis des Projektes

- Maximal 50% Projektförderung durch die Lignum BE

Der Beitrag der Lignum BE wird fallweise festgelegt. Der Finanzierungsanteil variiert je nach Bedeutung des Vorhabens, nach Finanzkraft des Gesuchstellers und nach voraussichtlichen Chancen des Projekts bei weiteren Geldgebern.

Ausschlusskriterien

- Keine Beiträge an reguläre Verbandsaufgaben

- Keine Beiträge an Firmengründungen

- Keine Beiträge an regelmässig wiederkehrende Aktivitäten (keine Dauerfinanzierung)

- Keine Beiträge an Patent- oder Lizenzarbeiten

- Keine Beiträge an technische Verkaufsdienste

- Keine Beiträge an übliche Planungs- und Ausführungsarbeiten bei Bauvorhaben

Das Projektgesuch ist schriftlich einzureichen und soll neben einer allgemeinen Projektbeschreibung die oben beschriebene Zielerreichung sowie ein Budget inkl. Eigenleistungen enthalten. Gerne können Projektideen im Voraus mit der Geschäftsleitung unverbindlich diskutiert werden, um die Chancen einer Projekt-Mitfinanzierung zu erörtern.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Akquise weiterer Fördermittel, wenn Ihr Projekt der Zielsetzungen der Lignum BE entspricht.

Gesuchsentscheide werden innerhalb von sechs Wochen gefällt und sind nicht rekursfähig.